Die Google Bildsuche durchsucht das www nach Bilddateien, speichert eine verkleinerte Kopie davon (ein Thumbnail) auf Googles Servern und macht diese den Google-Nutzern öffentlich zugänglich. Der Künstler Thomas Horn sah darin ein Verstoss gegen das Urheberrecht.
Das Landgericht Hamburg gab ihm im Oktober 2008 recht. Aus dem Urteil spricht aber eine gewisse Ratlosigkeit: Zwar verstösst Google gegen das Urheberrecht, allerdings sind kaum praktikable Wege denkbar, über die eine Bilder-Suchmaschine gesetzeskonform arbeiten könnte. Und die Einstellung von Bildersuchen dürfte weder im Interesse der Nutzer noch von Künstler / Websitebetreibern noch von Google liegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn Google ist vor dem OLG Hamburg in Revision gegangen.
Wer nicht gleich das ausführliche Urteil (AZ 308 O 42/06) studierten möchte, findet eine guten Überblick im Jura-Podcast J!Cast (17 min.).
PS: Ironie der Geschichte: Auch im öffentlich zugänglichen Gerichtsurteil sind die Grafiken des Klägers nun als Thumbnail-Dateien veröffentlicht.
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